Beschreibung
Zilotex Brillentuch – Größe ca. 12 × 10 cm
Material: 70 % Polyester, 30 % Polyamid
Viele herkömmliche Brillen- oder Reinigungstücher entfernen zwar Fingerabdrücke, übertragen jedoch Schmutzpartikel weiter oder hinterlassen Streifen. Das Zilotex Brillentuch besteht aus Mikrofaser mit antibakterieller Wirkung durch Aktiv-Silbernitrat und reinigt Gläser, Gestelle, Nasenpads und Bügelenden gründlich – bis in kleinste Ecken und Zwischenräume. Die Reinigung ist bereits mit Wasser möglich.
Die extrem feine Mikrofaser ist robust, saugstark und durch doppelt genähte Kanten besonders langlebig. Das Tuch eignet sich für Glas- und Kunststoffoberflächen und entfernt Schmutz und Rückstände zuverlässig. Über 99,9 % der Escherichia coli ATCC 8739 (E.-coli-Bakterien) und Staphylococcus aureus ATCC 6538 (Staphylokokken-Bakterien) werden durch die antibakterielle Wirkung reduziert. Diese Wirkung bleibt über die gesamte Lebensdauer der Faser erhalten.
Während der Reinigung nimmt das Tuch die beschriebenen Bakterien auf und bindet sie in den Fasern durch die Kombination aus Silbernitrat und Feuchtigkeit. Dadurch bleibt das Tuch hygienisch und geruchshemmend auch bei häufiger Nutzung.
Anwendung
Befeuchten Sie das Tuch leicht mit Wasser und reinigen Sie Gläser und Gestell gründlich.
Vor dem ersten Gebrauch sowie bei den ersten Wäschen mit ähnlichen Farben waschen.
Langlebig
Das Brillentuch ist robust, formstabil und für die wiederholte Anwendung geeignet.
Waschbar bis 60 °C (ohne Weichspüler) und trocknergeeignet.
Auch nach vielen Anwendungen bleibt das Tuch leistungsfähig und geruchshemmend.
Produktvorteile
Mikrofaser mit antibakterieller Wirkung auf Basis von Aktiv-Silbernitrat
Reduktion von Bakterien um über 99,9 % unter Laborbedingungen
Reinigung bereits mit Wasser möglich
Für viele Oberflächen geeignet
Sehr saugstark
Geruchshemmende Eigenschaften
Doppelt genähte Kanten
Langlebig und formstabil
Waschbar bis 60 °C (ohne Weichspüler)
Trocknergeeignet
Hinweis
Dieses Mikrofasertuch ist mit dem Wirkstoff Silbernitrat (CAS-Nr. 7761-88-8) ausgestattet und gemäß Artikel 58 der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012, Produktart 9, verkehrsfähig.



